| Sozialmedizin: Keiner kennt sie, jeder braucht sie! Hausarzt- primäre Versorgung.
- Notfallversorgung vor Ort.
- Organisation der ärztlichen Betreuung.
- Ambulate Therapie mit Zuweisungsaufgabe.
- Medikamenten- und Heilmittelversorgung.
- Hilfsmittelversorgung.
- Für Krankschreibung zuständig.
Krankenhäuser- Primäre Versorgung einer Region.
- Notfallversorgung.
- Freier Zugang über Haus- / Facharzt.
- ortsnah gelegen.
- Medikamentenversorgung.
- Stationäre Therapie spezieller Erkrankungen.
REHA-Kliniken- Im Gegensatz zum Krankenhaus kein freier Zugang.
- Spezielle Therapien im Auftrag der Krankenkassen (oft gebunden an eine Krankenkasse) oder der Berufsgenossenschaften.
- Keine Notfallversorgung.
- oft ortsfern gelegen.
- Erstellung von Leistungsbildern für Rentenversicherungen und das Arbeitsamt.
- Machen Aussagen zur Eignung und Weiterbeschäftigung für berufliche Tätigkeiten oder über Rentenbedarf.
Krankenkasse- trägt Kosten für Therapie und Krankengeld.
- trägt Kosten für REHA, wenn der Patient nicht mehr im Arbeitsprozess (also für Rentner).
- hat keine eigene ärztliche Kompetenz.
- hat keine Einsicht in ärztliche Befunde.
- Bekommt medizinische Beratung durch Medizinischen Dienst der Krankenkassen (=MDK) auf Anfrage.
- Entscheidet in alleiniger Verantwortung (keine Entscheidungskompetenz des MDK!).
Medizinischer Dienst der Krankenkassen (= MDK)- Unabhängige Einrichtung zur Beratung der Krankenkassen in allen medizinischen Fragen.
- Erstellt Gutachten im Auftrag der Krankenkassen und Pflegekassen.
- Überwacht und prüft die Krankenhausabrechnung für die Krankenkassen.
- Prüft die Pflegeheime und Pflegedienste.
- Hat keine eigene Entscheidungskompetenz, darf nur beraten!
RentenversicherungTrägt Kosten der REHA, solange der Patient im Arbeitsprozess ("REHA vor Rente"). REHA dient der Vermeidung der Rente. Hat eigenen ärztlichen Dienst, der Leistungsbilder erstellt für Rentenfragen.
Berufsgenossenschaft- Kosten trägt nur der Arbeitgeber.
- Ist nur für Arbeits-/Wegeunfälle zuständig.
- Arbeitnehmer alleinige Nutznießer.
- Zahlt Renten bei Unfallfolgen.
- Hat eigene Kliniken (oft sehr gut !).
- REHA-Maßnahmen dienen der Vermeidung von Unfallrenten.
- Orientierung nur am konkreten Schadesfall.
Betriebsarzt- Kosten trägt nur der Arbeitgeber.
- Ist für Ihre medizinische Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig.
- Regelmäßige Kontrolluntersuchungen der Arbeitnehmer sind vorgeschrieben.
- Macht Einstellungsuntersuchungen.
- Übernimmt keine Heilbehandlung.
- Prüft auf Schädigungen durch die konkrete Tätigkeit.
- Regelt arbeitsplatzbezogene Vorsorge.
- Arbeitet im Auftrag der Berufsgenossenschaft.
- Ist Ihr Ansprechpartner für medizinische Probleme am Arbeitsplatz.
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