Hausarzt
- primäre Versorgung.
- Notfallversorgung vor Ort.
- Organisation der ärztlichen Betreuung.
- Ambulate Therapie mit Zuweisungsaufgabe.
- Medikamenten- und Heilmittelversorgung.
- Hilfsmittelversorgung.
- Für Krankschreibung zuständig.
Krankenhäuser
- Primäre Versorgung einer Region.
- Notfallversorgung.
- Freier Zugang über Haus- / Facharzt.
- ortsnah gelegen.
- Medikamentenversorgung.
- Stationäre Therapie spezieller Erkrankungen.
REHA-Kliniken
- Im Gegensatz zum Krankenhaus kein freier Zugang.
- Spezielle Therapien im Auftrag der Krankenkassen (oft gebunden an eine Krankenkasse) oder der Berufsgenossenschaften.
- Keine Notfallversorgung.
- oft ortsfern gelegen.
- Erstellung von Leistungsbildern für Rentenversicherungen und das Arbeitsamt.
- Machen Aussagen zur Eignung und Weiterbeschäftigung für berufliche Tätigkeiten oder über Rentenbedarf.
Krankenkasse
- trägt Kosten für Therapie und Krankengeld.
- trägt Kosten für REHA, wenn der Patient nicht mehr im Arbeitsprozess (also für Rentner).
- hat keine eigene ärztliche Kompetenz.
- hat keine Einsicht in ärztliche Befunde.
- Bekommt medizinische Beratung durch Medizinischen Dienst der Krankenkassen (=MDK) auf Anfrage.
- Entscheidet in alleiniger Verantwortung (keine Entscheidungskompetenz des MDK!).
Medizinischer Dienst der Krankenkassen (= MDK)
- Unabhängige Einrichtung zur Beratung der Krankenkassen in allen medizinischen Fragen.
- Erstellt Gutachten im Auftrag der Krankenkassen und Pflegekassen.
- Überwacht und prüft die Krankenhausabrechnung für die Krankenkassen.
- Prüft die Pflegeheime und Pflegedienste.
- Hat keine eigene Entscheidungskompetenz, darf nur beraten!
Rentenversicherung
- Zahlt Rente bei Alter, Teilerwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit.
- Trägt Kosten der REHA, solange der Patient im Arbeitsprozess ("REHA vor Rente").
- REHA dient der Vermeidung der Rente.
- Jeder REHA-Bericht enthält Anworten auf Rentenfragen oder Arbeitsplatzeignung.
- Hat eigenen ärztlichen Dienst, der Leistungsbilder erstellt für Rentenfragen.
Berufsgenossenschaft
- Kosten trägt nur der Arbeitgeber.
- Ist nur für Arbeits-/Wegeunfälle zuständig.
- Arbeitnehmer alleinige Nutznießer.
- Zahlt Renten bei Unfallfolgen.
- Hat eigene Kliniken (oft sehr gut !).
- REHA-Maßnahmen dienen der Vermeidung von Unfallrenten.
- Orientierung nur am konkreten Schadesfall.
Betriebsarzt
- Kosten trägt nur der Arbeitgeber.
- Ist für Ihre medizinische Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig.
- Regelmäßige Kontrolluntersuchungen der Arbeitnehmer sind vorgeschrieben.
- Macht Einstellungsuntersuchungen.
- Übernimmt keine Heilbehandlung.
- Prüft auf Schädigungen durch die konkrete Tätigkeit.
- Regelt arbeitsplatzbezogene Vorsorge.
- Arbeitet im Auftrag der Berufsgenossenschaft.
- Ist Ihr Ansprechpartner für medizinische Probleme am Arbeitsplatz.