Sozialmedizin: Keiner kennt sie, jeder braucht sie!

Krankengeld

  • Kostenträger: Patient und Arbeitgeber.

  • Höhe richtet sich nach dem letzten Gehalt.

  • Ist eine Versicherungsleistung.

  • Familieneinkommen wird nicht angerechnet.

  • Sozialleistungen (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) gehen weiter.

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Hausarzt richtet sich nach konkreter letzter Tätigkeit.

  • Ist zeitlich begrenzt.

  • Kontrolle durch Medizinischen der Krankenkasse (=MDK) auf Antrag der Krankenkassen.

  • Keine Zuverdienstmöglichkeit.

Anspruch auf Krankengeld haben Sie nur für eine begrenzte Zeit. Ob sie weiter arbeitsunfähig sind, entscheidet der Hausarzt. Er hat bei der "Krankschreibung" zu prüfen, ob Sie für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit arbeitsunfähig sind.

 

Mit Beginn der Krankengeldzahlungen wird die Krankenkasse prüfen lassen, ob:

  • die Krankschreibung plausibel ist (Untersuchung beim MDK)
  • sie zahlungspflichtig ist
  • oder der Rentenversicherungsträger zuständig sein kann.

Nach Möglichkeit wird sie den Rentenversicherungsträger auffordern, eine REHA durchzuführen, um den Krankheitsverlauf abzukürzen. Bei erwartungsgemäß langwierigen Erkrankungen wird sie den Rentenversicherungsträger auffordern, eine Berentung zu prüfen. Eine Berentung kann für Sie erhebliche finanzielle Vor- und Nachteile haben!

Wurde in einem bestimmten Zeitraum mehrfach Krankengeld gezahlt, prüft die Krankenkasse "Zusammenhänge" zwischen den Krankschreibungen. Das kann dazu führen, dass sich der Zeitraum, für den Krankengeld bezahlt wird, verkürzt!