Sozialmedizin: Keiner kennt sie, jeder braucht sie!

 Arbeitslosengeld

 

 

Arbeitslosengeld wird nur gezahlt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Die Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt prüft der Arbeitsamtsarzt. Je nach Leistungsbild sucht der Vermittler dann einen geeigneten Arbeitsplatz.

  • Je mehr Einschränkungen der Arbeitsamtsarzt auf Grund Ihrer Angaben feststellt, desto geringer sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung in einen guten Job.
  • Stellt er fest, dass Sie für Ihre erlernte Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr geeignet sind, kann er eine Umschulung oder Weiterbildung befürworten.
  • Erscheinen die Erkrankungen durch eine REHA besserungsfähig, wird er eine REHA durch den Rentenversicherungsträger befürworten.
  • Eine eventuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes sollte sich nicht mehr an Ihrem ehemaligen Arbeitsbild orientieren, sondern nur noch an ihrem derzeitigen Leistungsbild, das dem Arbeitsvermittler bekannt ist.*

Der Rentenversicherungsträger hat während der REHA zu prüfen, ob ein Leistungsvermögen besteht und welche Einschränkungen bestehen. Daran orientiert sich Ihre Vermittelbarkeit und somit Ihre finanzielle Zukunft!

REHA geht vor Rente

*Beispiel: Ein Dachdecker verliert ein Bein. Als Dachdecker ist er während der ganzen Zeit des Krankengeldbezuges (s.o.) krank. Das er eventuell andere, z.B. sitzende Tätigkeiten, durchführen könnte, spielt keine Rolle. Wenn er jetzt als Arbeitsloser ein Leistungsbild für sitzende Tätigkeiten hat, ist er nicht mehr als arbeitsunfähig (für Dachdeckertätigkeiten) zu bezeichnen, es sei denn, die neue Erkrankung hindert ihn auch, sitzende Tätigkeiten durchzuführen (z.B. eine Grippe).

Falsche Arbeitsunfähigkeiten können für Sie von Nachteil sein, da Sie in dieser Zeit nicht vermittelt werden können! Hier kommen sehr häufig Fehler zum Nachteil der Patienten vor!