Sozialmedizin: Keiner kennt sie, jeder braucht sie!

Hartz IV

  • Kostenträger: Steuerzahler.

  • Zahlungen orientieren sich am "Bedarf".

  • ist keine Versicherungsleistung, sondern eine Bedarfsleistung.

  • Familieneinkommen wird angerechnet.

  • Sozialleistung (= Krankenversicherung) geht weiter.

  • Arbeitsunfähigkeit des Hausarztes richtet sich nach Leistungsbild.

  • Zeitlich nicht begrenzt, solange ein positives  Leistungsbild vorhanden ist und der Patient dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ansonsten Leistungen gem. Grundsicherung.

  • Kontrolle des Leistungsbildes durch Arbeitsamtsarzt.

  • Begrenzte Zuverdienstmöglichkeit.

Kommt eine Vermittlung in einen Job während der Arbeitslosenzeit nicht zustande, wird über das Jobcenter Hartz IV ausgezahlt. Ob Anspruch auf eine Hartz IV Leistung besteht, prüft das Jobcenter. Hat der Arbeitslose Ersparnisse, bestimmte veräußerbare Werte oder hat der andere Ehepartner ein ausreichendes Einkommen, fällt die Hartz IV Leistung weg!

 

Auch hier orientiert sich die Arbeitsunfähigkeit an dem vorhandenen Leistungsbild. Früher ausgeübte Tätigkeiten sind nicht zu berücksichtigen.

 

Bei Einschränkungen des Leistungsbildes können medizinische Behandlungen oder REHA-Maßnahmen befürwortet werden, für deren Durchführung der Hausarzt und die Krankenkassen zuständig sind.

 

Fortbildungsmaßnahmen, Schulungen, Wiedereingliederungsmaßnahmen sind Sache des Arbeitsamtes.

 

Ist ein positives Leistungsbild auf Dauer nicht mehr zu erreichen, erhält der Patient die Grundsicherung, sofern das Familieneinkommen nicht ausreicht (siehe dort).

  

Ausführliche Informationen unter:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/