Sozialmedizin: Keiner kennt sie, jeder braucht sie!

Lohnfortzahlung, Krankengeld und Arbeitslosengeld sind Versicherungsleistungen, für die der Patient und sein Arbeitgeber Beiträge eingezahlt haben. Daher haben Sie einen Anspruch auf Leistungen unabhängig von Ihrer sonstigen sozialen und finanziellen Situation.

 

"Hartz IV" und "Grundsicherung" (= "Sozialhilfe") sind Leistungen aus Steuergeldern. Hier besteht nur Anspruch auf Deckung des Bedarfes. So werden z.B. andere Einkommen, das eigene Vermögen, Haus und Grundbesitz oder das Einkommen des Ehepartners angerechnet.