Grundsicherung
wird gezahlt bei dauerhaft fehlendem oder niedrigem Einkommen / Rente.
- Die Berechnung entspricht im Wesentlichen der Hartz IV Berechnung.
Kostenträger: Steuerzahler.
Zahlungen richten sich nach dem Bedarf.
Ist keine Versicherungsleistung.
Familieneinkommen wird angerechnet.
Keine Gesundheitskontrolle.
Leistungshöhe wird durch Sozialamt berechnet.
Begrenzte Zuverdienstmöglichkeit.
Die Grundsicherung ist die ehemalige "Sozialhilfe".
Sie bekommt derjenige, dessen Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Rente so niedrig ist, dass es nicht zum Leben reicht. Die Höhe wird auf der Basis der Angaben des Versicherten durch das Sozialamt berechnet.