Sozialmedizin: Keiner kennt sie, jeder braucht sie!

Anspruchsberechtigung:

 
Lohnfortzahlung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV und Grundsicherung sind an die anspruchsberechtigte Person gebunden. Sie können nicht an Ehepartner übertragen werden. 

 

Bei Tod oder Scheidung des Anspruchsberechtigten entstehen ggf. für den Ehepartner eigene Ansprüche. 

 

Nur die Rente kann bei Tod oder Scheidung teilweise an den Ehepartner übertragen werden.