Sozialmedizin: Keiner kennt sie, jeder braucht sie!

Berechnung der Ansprüche aus Hartz IV (gilt vergleichbar für die Grundsicherung) für eine Familie mit einem Kind unter 5 Jahren und zwei Kindern unter 13 Jahren:

 

 

Diese Zahlen stammen aus:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

 

 

 

 

Folgende Zahlen sind grobe Näherungswerte:

 

Für den Steuerzahler entstehen weitere Kosten für:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenansprüche gem. SGB XII

Die Ansprüche steigen mit dem Alter und der Zahl der Kinder. Außerdem kommen pro weiterem Kind auch noch Ansprüche für mehr Wohnraum hinzu.

 

Um pro Monat 1956.20 € netto zuzüglich 558,- € Kindergeld zu haben, müsste ein Arbeitnehmer ca. 2677,- € brutto monatlich verdienen.

 

Das entspricht einem brutto Stundenlohn (40Std/Woche) von ca. 15,56 €

 

Die Diskussion um Mindestlöhne dreht sich derzeit um Stundenlöhne zwischen 7,- € und 8,- €.

 

Ein Verdienst von 2677,- € läge deutlich über der Steuerfreigrenze. Daher wäre von diesem Verdienst Lohn- und Kirchensteuer zu bezahlen.