| Sozialmedizin: Keiner kennt sie, jeder braucht sie! Bei Hartz IV:- Einkommen steigt mit der Zahl der Kinder
- Keine Rentenkosten (Anspruch auf Grundsicherung SGB XII)
- Keine Steuerzahlungen (Lohn- oder Kirchensteuer)
- Keine Krankenkassenkosten
- Keine Pflegeversicherungskosten
- Kostenübernahme bei mehrtägigen Klassenreisen
- Zuschüsse bei Ersteinrichtung (Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte, wie Kühlschrank, Herd, Waschmaschine; Erstausstattung für Bekleidung gibt es insbesondere als Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt)
- Zuschüsse bei Mehrbedarf (Mehrbedarf bei Schwangerschaft, einen Mehrbedarf für Alleinerziehende, einen Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige und einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung)
Arbeitnehmer:- Einkommen unabhängig von Kinderzahl
- Rentenkosten
- Steuerzahlungen (Lohnsteuer und Kirchensteuer)
- Krankenkassenkosten
- Pflegeversicherungskosten
- Arbeitslosenversicherungskosten
- Kein Kostenzuschuß bei mehrtägigen Klassenreisen
- Keine Zuschüsse bei Ersteinrichtung
- Keine Zuschüsse bei Mehrbedarf
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