Sozialmedizin: Keiner kennt sie, jeder braucht sie!

Lohnfortzahlung

  • Kostenträger: Arbeitgeber.

  • Gehalt und alle Sozialversicherungen gehen unverändert weiter.

  • Ist eine Vertrags-/Versicherungsleistung.

  • ist zeitlich begrenzt.

  • Kontrolle durch Medizinischen Dienst der Krankenkassen (= MDK) auf Antrag des Arbeitgebers.

Die Dauer der Lohnfortzahlung kann strittig sein, wenn ein "Krankheitszusammenhang" zwischen mehreren Arbeitsunfähigkeitszeiten in einem bestimmten Zeitraum besteht. Krankenkassen und Arbeitgeber streiten sich dann über die Zuständigkeiten und somit über die Höhe des Geldes, das Ihnen zusteht. Krankengeld ist bekanntlich niedriger als Lohnfortzahlung!